[Preisfehler] *Update 5* Blu-ray Player: Yamaha BDS 1065 BLACK für nur 5,99€ inkl. Versand

*Update 5*
13.09.2010 09:03 Uhr:
Das wars auch wieder. Jetzt warten wir wohl alle gespannt auf ein und die selbe Mail… :-P
*Update 5 Ende*

*Update 4*
12.09.2010 18:53 Uhr:
Die Preisachterbahn geht weiter. Jetzt wieder für 0,00€ zu haben. Beeilt Euch Leute…
*Update 4 Ende*

*Update 3*
12.09.2010 00:38 Uhr:
Das wars auch schon wieder…
*Update 3 Ende*

*Update 2*
11.09.2010 23:59 Uhr:
Nun ist das Gerät wieder mit 0,00€ ausgezeichnet worden. Ein erneuter Fehler? Was meint Ihr? Greift zu!
*Update 2 Ende*

*Update*
11.09.2010 00:28 Uhr:
Der Preis wurde gerade angepasst auf 287€. Wer konnte alles zuschlagen? Wie ist der Status Eurer Bestellung und habt Ihr Hoffnung?
*Update Ende*

Unser Leser Christian schrieb mir gerade, dass es im Onlineshop von d-living einen Preisfehler gibt. und zwar ist dort gerade der Blu-ray Player: Yamaha BDS 1065 BLACK für 0,00€ ausgezeichnet. Laut Idealo kostet dieser sonst mindestens 286,89€ inkl. Versand.

Wählt Ihr nun die günstigste Versandart, nämlich Vorkasse, so zahlt Ihr nur 5,99€ für diesen Blu-ray Player. Oder aber Ihr wählt eine Overnight Lieferung per Kreditkarte und zahlt dafür halt etwas mehr. Sollte es zu einer Auslieferung kommen habt Ihr in beiden Fällen massig gespart.

Produktdetails:
Blu-ray-Disc-Player / Wiedergabemedien: BD-R, BD-RE, DVD+R, DVD+RW, DVD-R, DVD-RW, CD-R, CD-RW, Audio-CD / Wiedergabeformate: JPEG, H.264, MPEG2, MPEG2 HD, H.264/AVC, VC-1 / Soundsysteme: Dolby Digital, Dolby True HD, DTS, DTS HD, DTS-HD High Resolution, PCM / Blu-ray Profil (ab Werk): 2.0 BD-Live / Anschlüsse: HDMI-Ausgang, YUV-Ausgang, S-Video Ausgang, Composite-Video-Ausgang, USB, Netzwerk (Ethernet)

Kommentare zu “[Preisfehler] *Update 5* Blu-ray Player: Yamaha BDS 1065 BLACK für nur 5,99€ inkl. Versand

  1. So, Mops hat mir per Mail einen Screenshot geschickt, den ich dann nochmal nachbearbeitet habe. Alles wichtige solltet Ihr sehen können.

    Das Original liegt mir vor und ich kann sagen: Es sieht absolut nicht nach Fake aus.

    Danke Mops, jetzt kanns hier gesittet weiter gehen. Gesprächsstoff sollte ja nun wieder genug da sein :)

  2. Ach ja,

    1. Ich habe auch schon erwähnt, dass der Link bei der Paketnummer (noch) nicht funktioniert.
    2. Ich hoffe, hier is nicht so ein “schlauer” User dabei, der dann da nochmal anruft und sich beschwert/rumheult, dass der Herr … ja lt. Forum was bekommt und ich nich :cry:

  3. Soeben die Stornomail bekommen: “wir nehmen Ihr Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages vom 12.9.2010 bzgl. des Artikels Yamaha BDS 1065 black mit der Auftragsnummer XXXXX ausdrücklich nicht an. Ein Kaufvertrag kommt somit nicht zustande.”

  4. @Hero

    Ist DHL, aber das steht halt noch keine richtige Paketnummer, daher gehts nicht!
    Also um das jetzt hier mal abzuschließen. Ich meld mich, wenn das Teil kommt bzw. falls doch nicht!

  5. Sehr geehrter Herr slank,

    wir nehmen Ihr Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages vom 12.9.2010 bzgl. des Artikels Yamaha BDS 1065 black mit der Auftragsnummer lalallalalala ausdrücklich nicht an. Ein Kaufvertrag kommt somit nicht zustande.

    Für den Fall, dass bereits ein Kaufvertrag zustande gekommen sein sollte, erklären wir hiermit ausdrücklich die Anfechtung des Kaufvertrages vom 12.9.2010, der als Kaufgegenstand den Artikel Yamaha BDS 1065 black mit der Auftragsnummer lalalalalalhat.

    Aufgrund eines Erklärungsirrtums sind wir zur Anfechtung berechtigt. Wir wollten für den Yamaha BDS 1065 black auf der Internetseite http://www.d-living.de einen Verkaufspreis von 287,-€ erzielen. Die tatsächlich auf der Internetseite erschienene Preisangabe von 0,- € entsprach – auch für Sie als informierten Kunden erkennbar – ganz offensichtlich nicht unserem Erklärungswillen. Zurückzuführen ist dieser Irrtum auf einen Eingabefehler beim Einstellen des Angebotes.

    Der Kaufvertrag ist damit rückwirkend nichtig.

    Gegebenenfalls bereits gezahlte Versandkosten werden selbstverständlich umgehend zurückerstattet.

    Für diesen bedauerlichen Vorfall entschuldigen wir uns in aller Form und versichern Ihnen, dass wir alles daran setzen werden, damit sich so ein Vorfall nicht wiederholt.

    Mit freundlichen Grüßen

    Florian Sieg
    Geschäftsleitung
    WGO Warenhandelsgesellschaft Oldenburg mbH & Co. KG

  6. Storno grade erhalten:

    Sehr geehrter Herr XXX,

    wir nehmen Ihr Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages vom 12.9.2010 bzgl. des Artikels Yamaha BDS 1065 black mit der Auftragsnummer XXXX ausdrücklich nicht an. Ein Kaufvertrag kommt somit nicht zustande.

    Für den Fall, dass bereits ein Kaufvertrag zustande gekommen sein sollte, erklären wir hiermit ausdrücklich die Anfechtung des Kaufvertrages vom 12.9.2010, der als Kaufgegenstand den Artikel Yamaha BDS 1065 black mit der Auftragsnummer XXXX hat.

    Aufgrund eines Erklärungsirrtums sind wir zur Anfechtung berechtigt. Wir wollten für den Yamaha BDS 1065 black auf der Internetseite http://www.d-living.de einen Verkaufspreis von 287,-€ erzielen. Die tatsächlich auf der Internetseite erschienene Preisangabe von 0,- € entsprach – auch für Sie als informierten Kunden erkennbar – ganz offensichtlich nicht unserem Erklärungswillen. Zurückzuführen ist dieser Irrtum auf einen Eingabefehler beim Einstellen des Angebotes.

    Der Kaufvertrag ist damit rückwirkend nichtig.

    Gegebenenfalls bereits gezahlte Versandkosten werden selbstverständlich umgehend zurückerstattet.

    Für diesen bedauerlichen Vorfall entschuldigen wir uns in aller Form und versichern Ihnen, dass wir alles daran setzen werden, damit sich so ein Vorfall nicht wiederholt.

    Mit freundlichen Grüßen

    Florian Sieg
    Geschäftsleitung
    WGO Warenhandelsgesellschaft Oldenburg mbH & Co. KG

  7. Also ich habe heute noch gar nichts von denen gehört bzw. gelesen (ich habe übrigens erst bei der “zweiten Runde” am Samstag bestellt). Bezahlt habe ich per “Sofortüberweisung”, so das mir bereits 6,99€ vom Konto abgebucht wurden.

  8. Hab auch die Storno bekommen.
    Wenn die jetzt aber doch einzelne verschicken sollte, wie sah es dann rechtlich aus? Glaube da war dann die Sache etwas anders, wenn die sogar schreiben, dass es ein Preisfehler war.

  9. So, jetz wirds lustig. Wie bereits geschrieben, steht im Konto “versendet”! Hab jetzt aber auch ne Stornomail bekommen! War ja nu leider zu erwarten. Schaun mer mal, was noch so passiert! ;-)

  10. Sehr geehrter Herr …,

    wir nehmen Ihr Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages vom 12.9.2010 bzgl. des Artikels Yamaha BDS 1065 black mit der Auftragsnummer …………. ausdrücklich nicht an. Ein Kaufvertrag kommt somit nicht zustande.

    Für den Fall, dass bereits ein Kaufvertrag zustande gekommen sein sollte, erklären wir hiermit ausdrücklich die Anfechtung des Kaufvertrages vom 12.9.2010, der als Kaufgegenstand den Artikel Yamaha BDS 1065 black mit der Auftragsnummer …………. hat.

    Aufgrund eines Erklärungsirrtums sind wir zur Anfechtung berechtigt. Wir wollten für den Yamaha BDS 1065 black auf der Internetseite http://www.d-living.de einen Verkaufspreis von 287,-€ erzielen. Die tatsächlich auf der Internetseite erschienene Preisangabe von 0,- € entsprach – auch für Sie als informierten Kunden erkennbar – ganz offensichtlich nicht unserem Erklärungswillen. Zurückzuführen ist dieser Irrtum auf einen Eingabefehler beim Einstellen des Angebotes.

    Der Kaufvertrag ist damit rückwirkend nichtig.

    Gegebenenfalls bereits gezahlte Versandkosten werden selbstverständlich umgehend zurückerstattet.

    Für diesen bedauerlichen Vorfall entschuldigen wir uns in aller Form und versichern Ihnen, dass wir alles daran setzen werden, damit sich so ein Vorfall nicht wiederholt.

    Mit freundlichen Grüßen

    Florian Sieg
    Geschäftsleitung
    WGO Warenhandelsgesellschaft Oldenburg mbH & Co. KG

  11. Storno und zusätzlich schreiben sie:

    “Für den Fall, dass bereits ein Kaufvertrag zustande gekommen sein sollte, erklären wir hiermit ausdrücklich die Anfechtung des Kaufvertrages vom…”

    Der Kaufvertrag kommt ja erst beim versenden zustande, also heißt es das sie die bereits versendeten Geräte und deren kaufvertrag anfechten werden, oder?

  12. lustig was hier abgeht :grin:

    Ihr habt gerade bestellt und jetzt diskutiert ihr ob Ihr es tatsächlich bekommt oder nicht.

    Ihr könnt 2-3 Tage ruhig schlafen und dann gucken wie es aussieht mit der Ware.

    d-living.de hat jetzt eine Menge Arbeit und die müssen das erstmal durchgehen und bearbeiten. Das die auf einen Schlag (durch uns ;-) ) viele Aufträge haben, werden ja nicht extra Mitarbeitern eingestellt, damit Ihr die Ware am nächsten Tag bekommt.

    Mal eine Frage, einige reden sogar das der Stornomail gekommen ist, wäre auch nett einen Screenshot zu machen. Langsam wirds durcheinander hier :lol:

    Wenn Ihr woanders eine Ware zum “wirklichen” Preis bestellt, wartet Ihr ja bis der Ware kommt, ohne zu diskutieren…..aber wenns um einen Ware handelt der UMSONST ist…gleich nach der Bestellung wird diskutiert…. :roll:

  13. Taskmanager :
    Hab auch den Storno bekommen, mit der allergleiche Email.
    Schweine.

    warum sind das denn nun schweine?
    es war doch 100% jedem bewusst, dass hier storniert wird… und hört auf son müll von euch zu geben, von wegen schlechte bewertung etc. sind auch nur menschen und als ob ihr jemandem was für umsonst verkauft nur weil ihr euch “versprochen” habt… man man man

  14. Zitat cOpain: “Na ja ich habe bei dem Trusted-Shop-Systhem eine schlechte bewertung abgegeben…”

    Finde ich, gelinde gesagt, zum kotzen von dir! :evil:

  15. Und jetzt Leute? Gebt Ihr alle auf oder gibt es jemand der versucht noch etwas raus zuhauen? Hat denn bisher jemand eine Versandbestätigung bzw. Paketverfolgungsnummer? Wenn ja, würdet Ihr dann zurück schicken?

  16. also ich hab gestern auch ne storno mail bekommen…
    wenn irgendwer einen player bekommt, wäre es vielleicht ganz interessant zu versuchen da noch etwas rauszuholen!
    gab es nichtmal bei einer ähnlichen Preisfehlergeschichte einen Gtuschein als Trost? Haben die den freiwillig raugegeben oder wie war das?

  17. Also Leute , ganz einfach , ihr habt rechtlich kein Anspruch.
    Ihr könnt es über Umwege versuchen (Anwalt usw.) , aber a) entscheidet da jeder Richter anderst , siehe Fall Quelle die liefern mussten (aber die hatten keine Klausel in der AGB damals beim Versand wird erst der Kaufvertrag abgeschlossen) und Fall Otto die vollkommen im Recht waren (http://www.crn.de/channel/etailer/artikel-40972.html). Bei Otto haben damals die Kunden aus Kulanz (freiwillige Leistung) und Eindämmung des Imageschadens (und sry d-living hat kein Image , da nicht etabliert,somit werden die auch keine Gutscheine ausgeben) an jeden Kunden der das Gerät bestellt hat einen 100 Euro Gutschein ausgegeben außerdem wurden unter allen Bestellern 50 Mac AirBooks verlost.
    Und einfach gesagt , lasst die Sache ruhen , wir habens probiert, es hat nicht geklappt. Siehts mal aus der Sicht des Händlers bzw. wenn es euer Geschäft wäre ;-) Wer zuviel Geld hat und meint er muss vor gericht ziehen , bitteschön ;-)

  18. DerChris :
    Also Leute , ganz einfach , ihr habt rechtlich kein Anspruch.
    Ihr könnt es über Umwege versuchen (Anwalt usw.) , aber a) entscheidet da jeder Richter anderst , siehe Fall Quelle die liefern mussten (aber die hatten keine Klausel in der AGB damals beim Versand wird erst der Kaufvertrag abgeschlossen) und Fall Otto die vollkommen im Recht waren (http://www.crn.de/channel/etailer/artikel-40972.html). Bei Otto haben damals die Kunden aus Kulanz (freiwillige Leistung) und Eindämmung des Imageschadens (und sry d-living hat kein Image , da nicht etabliert,somit werden die auch keine Gutscheine ausgeben) an jeden Kunden der das Gerät bestellt hat einen 100 Euro Gutschein ausgegeben außerdem wurden unter allen Bestellern 50 Mac AirBooks verlost.
    Und einfach gesagt , lasst die Sache ruhen , wir habens probiert, es hat nicht geklappt. Siehts mal aus der Sicht des Händlers bzw. wenn es euer Geschäft wäre Wer zuviel Geld hat und meint er muss vor gericht ziehen , bitteschön

    Dafür bin ich rechtschutzversichert, aber es hätte klappen können. Ist es nicht und damit ist die Sache gegessen für mich.

    Ausserdem frag ich mich, wie die das Geld zurückerstatten wollen, wenn die gar keine Kontodaten von mir haben?

    Hab per Sofortueberweißung gezahlt und da müsste i.d.R. nur Vor+ Nachname stehen und Vewendunszweck… Und keine Kontodaten.

  19. Ich bin auch skeptisch, ob das mit der Rücküberweisung so problemlos klappt.
    Denke das wird noch Ärger geben.
    Ich hatte das gleiche mal beim Real-Shop, hat 5 Wochen gedauert und die hatten nicht meine Bankverbindung, trotz Sofortüberweisung, nicht.
    Werde wohl über Trusted Shops gehen und mir meine 6,99 Euro wiederholen.
    Auf Mails antwortet der Laden nämlich nicht!

  20. Ich habe meine 6,99€ Versandkosten (die ich per Sofortüberweisung gezahlt habe) auch noch nicht wieder. Ich gehe aber eigendlich davon aus, dass das klappen sollte (denn eigentlich sollten sie froh sein, wenn die Sache vom Tisch ist).

  21. @Thomas

    Da wäre ich mir nicht so sicher. Es gibt Läden, die zahlen nicht so ohne weiteres zurück. Ich habe bereits zwei Mails an den laden gesendet – bisher keine Reaktion.
    Würde mich freuen, wenn es klappt – sonst Anwalt, auch für 6,99 Euro. Ist doch klar wer den Rechtsstreit gewinnen würde.

  22. Hab auch das Einschreiben erhalten , mh 1,10 € pro einwurf einschreiben , das hat sich für den Laden bei etlichen Bestellern bestimmt gelohnt *ironie off*. Sie müssens halt tun , E-Mail ist kein anerkanntes rechtliches Dokument :mrgreen:

  23. 14. Ein mit falschem Preis ausgezeichnetes Produkt muss zu diesem Preis verkauft werden.
    Ein Kaufvertrag wird geschlossen, indem zwei übereinstimmende Willenserklärungen mit Bezug aufeinander abgegeben werden. Die Preisauszeichnung ist keine Willenserklärung, sondern lediglich eine sogenannte invitatio ad offerendum, also die Aufforderung, ein Angebot abzugeben – schließlich will der Ladeninhaber normalerweise eine ausgezeichnete Ware nicht ohne weiteres an jeden verkaufen. Beispielsweise will er sich sicher vorbehalten, nicht an jemanden zu verkaufen, der bekanntermaßen zahlungsunfähig ist. Und da dies einigermaßen offensichtlich ist, ist es noch nicht als bindendes Angebot zu verstehen, wenn er Waren – auch mit Preisauszeichnung – auslegt.

    Beim Bezahlen einer falsch ausgezeichneten Ware zum Preis X liefe der Dialog zwischen V=Verkäufer und K=Käufer etwa folgendermaßen ab (hier etwas ausführlicher als im wirklichen Leben):

    K: Ich möchte die Ware zu dem Preis erwerben, mit dem sie ausgezeichnet ist. V: Oops, da muss uns wohl ein Fehler unterlaufen sein, denn die Ware wird von uns nur zum Preis Y verkauft. Sind sie damit einverstanden?

    Ein abänderndes Angebot wie das des V ist rechtlich eine Ablehnung verbunden mit einem neuen Angebot (§ 150 Abs. 2 BGB). Der Käufer kann nur dieses neue Angebot annehmen. Wenn der Händler allerdings häufig “aus Versehen” Preise falsch angibt, verstößt er gegen gewerbe- und wettbewerbsrechtliche Vorschriften. Das nützt allerdings dem Kunden nicht, nur die Konkurrenz, ein Verbraucherverein oder die Kreisverwaltungsbehörde können gegen ihn vorgehen.

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